Hier werden die am häufigsten aufkommenden Fragen beantwortet:


Werden durch Dr. Geronikolakis nur Privat-Versicherte behandelt?

Dr. Geronikolakis ist nur privatärztlich tätig. Das bedeutet, dass die Kosten für die Beratung und Behandlung bei Privat-Versicherten in der Regel komplett von den privaten Krankenkassen übernommen werden.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit sich als Selbstzahler in der Sprechstunde vorzustellen. Für Sportler und Funktionäre der Vereine, die durch Dr. Geronikolakis betreut werden, gelten Sonderkonditionen.


Behandelt Dr. Geronikolakis nur Sportler?

Die Sprechstunde wird von vielen Profi- und Amateursportlern in Anspruch genommen. Dr. Geronikolakis Expertise aus dem Spitzensport soll aber ebenfalls anderen Patienten zu Gute kommen, so dass auch Freizeit- oder Nicht-Sportler jeden Alters die Möglichkeit haben sich bei Ihm vorzustellen.


Bin ich auch mit meinen orthopädischen "Alterserscheinungen" bei Dr. Geronikolakis richtig?

Aufgrund seiner umfangreichen orthopädischen Ausbildung sind nicht nur zu Sportverletzungen spezielle Kenntnisse und eine große Erfahrung vorhanden, sondern auch zu anderweitigen orthopädischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Arthrose oder chronischen Rückenschmerzen.


Werden bei Ihnen auch Arbeits- und Schulunfälle behandelt?

Arbeits- und Schulunfälle fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen), die das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren etabliert haben. Die Behandlung der Verletzung wird in der Regel durch sogenannte Durchgangsärzte (D-Ärzte) durchgeführt.

Diese Funktion übernimmt Dr. Geronikolakis als zugelassener M-Arzt der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für die von ihm betreuten Vertragssportler. Für alle weiteren Arbeits- aber auch Schulunfälle ist dennoch die Erstversorgung durch ihn möglich. Führt die Verletzung über den Unfall hinaus zur Arbeitsunfähigkeit, ist eine ärztliche Behandlung voraussichtlich über mehr als eine Woche notwendig, müssen Heil- oder Hilfsmittel (z.B. Physiotherapie oder Schienen, Bandagen) verordnet werden oder handelt es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen, so ist die Behandlung dann durch einen D-Arzt fortzuführen.

Für die Erstversorgung eines Arbeitsunfalles (einschließlich evtl. notwendige Bildgebung wie Ultraschalluntersuchung oder Röntgen) durch Dr. Geronikolakis fallen für den Patienten keine Selbstkosten an.